Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen zur Miete eines E-Bikes

§ 1 Das E-Bike als Verkehrsmittel

1. Das E – Bike darf nur auf Straßen und befestigten Wegen und niemals abseits befestigter Wege gefahren werden.
2. Der Mieter darf das E – Bike ausschließlich selbst zu privaten Zwecken nutzen.
3. Das Mindestalter des Mieters beträgt 12 Jahre.

 

§ 2 Pflichten des Mieters

1. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu zahlen.
2. Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Führerscheines geschlossen werden.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das E – Bike pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen.
4. Der Mieter verpflichtet sich , in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe mitzuteilen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen , wenn das E- Bike in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. In beiden Fällen hat der Mieter schriftlich über die Umstände zu berichten und Namen und Anschriften von Zeugen und Beteiligten anzugeben.

 

§ 3 Haftung des Mieters

Für Schäden, welche bei gerechter Nutzung auftreten, haftet der Mieter nicht. Er haftet insbesondere für:

1. die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen des E – Bikes und des Zubehörs
2. für die schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten
3. für Schäden Dritter infolge von unsachgemäßer Handhabung des E – Bikes .
Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer etwaigen Haftung frei.

 

§ 4 Haftungsausschluss

Der Vermieter sorgt für einen verkehrssicheren Zustand des E – Bikes und haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

 

§ 5 Rückgabe des E – Bikes

1. Der Mieter hat das E – Bike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit an der Betriebsstätte der Vermieterin zurückzugeben.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Ausleihzeit.
3. Wird das E – Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben , hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangene Tag die dreifache Gebühr pro Rad zu zahlen.